det. 3. a) Mit Beschluss des Regierungsrats Nr. 1920 vom 14. August 1989 wurden die Arbeitszeiten der Assistenzärzte per 1. Januar 1990 wie folgt festgelegt (Ziff. 2): "a) Die Präsenzzeit (vorgeschriebene Aufenthaltszeit als Dienstarzt im Spital, inkl. Essen, Schlafen, etc.) beträgt max. 65 Wochenstunden. Innerhalb der Präsenzzeit soll die effektive Einsatzzeit (ohne Essen, Schlafen, etc., jedoch inkl. Weiter- und Ausbildung an Ort) max. 55 Wochenstunden betragen. Höhere Präsenzzeiten können entsprechend der Spitalorganisation kompensiert werden, wobei 12 Stunden Präsenzzeit einem Ruhetag entsprechen sollen.