Aus dem Entscheid des Personalrekursgerichts vom 28. April 2005 in Sachen K. gegen Beschluss des Regierungsrates (BE.2004.50003). Aus den Erwägungen I. 2. a) aa) Vor Inkrafttreten des Personalgesetzes wurden sogenannte vermögensrechtliche Streitigkeiten aus einem öffentlichrechtlichen Arbeitsverhältnis gestützt auf § 60 Ziff. 3 VRPG im Klageverfahren beurteilt, sofern nicht die Verwaltungsgerichts- 504 Personalrekursgericht 2005