2/b hievor). Sodann wird gemäss § 35 Abs. 1 LD in Verbindung mit § 20 BD eine Teuerungszulage ausgerichtet, wohingegen Ziff. 4 Abs. 2 Anhang III LD hiervon eine Ausnahme macht. Deswegen wird Ziff. 4 Abs. 2 indessen nicht rechtswidrig. Vielmehr stellt diese Bestimmung für "Besitzständer" in einem begrenzten Bereich eine spezielle Regelung auf (lex specialis), die der allgemeinen Norm vorgeht. Ziff. 4 Abs. 2 ist daher nach allgemeinen Auslegungsregeln auf den vorliegenden Sachverhalt anwendbar (vgl. dazu Häfelin/Müller, a.a.O., Rz. 220 f.). 2004 Verfahren 411 II. Verfahren