Insofern lässt sich nicht von verschiedenen Kategorien von "Besitzständern" sprechen. Die austretenden Mitarbeitenden waren vom neuen Lohnsystem nicht betroffen und kamen daher nicht in den Genuss der aufgrund des neuen Lohnsystems gewährten Besitzstandsgarantie. Demzufolge wurde ihnen die Teuerungszulage vom 1. Januar 2001 bis 31. März 2001 ausbezahlt. Diejenigen Mitarbeitenden, die ab 1. April 2001 weiterhin im Staatsdienst standen, profitierten demgegenüber unter Umständen längere Zeit von der Besitzstandsgarantie. Es kommt hinzu, dass es sich um eine Lohndifferenz von lediglich 1,45 % über maximal drei Monate handelt.