Die entsprechenden Berechnungen der Abteilung Personal und Organisation belegen denn auch bereits bei Jahreseinkommen um rund Fr. 100'000.-- (das Gehalt des Beschwerdeführers liegt höher) bei bestimmten Konstellationen Lohndifferenzen für das Jahr 2001 von mehreren hundert Franken. Trotz der zusätzlichen Lohnreduktion per 1. Januar 2002 war eine Besserstellung der "Verlierenden" im Jahr 2002 theoretisch noch immer möglich.