Insofern waren die "Verlierenden" gegenüber den "Besitzständern" besser gestellt. Für die nachfolgenden Zeitabschnitte sieht Ziff. 2 Anhang III LD allerdings gestaffelt eine Reduktion der Löhne der "Verlierenden" vor, und zwar per 1. April 2001 um 20 % der Differenz zwischen tatsächlicher Bruttobesoldung und Lohnstufenmaximum, per 1. Januar 2002 um weitere 35 % der Differenz und per 1. Januar 2003 um die restlichen 45 % der Differenz.