umgekehrt darin bestanden, die "Besitzständer" gegenüber den "Verlierenden" insofern zu bevorzugen, als sie im Vergleich zu jenen keine Gehaltseinbussen zu gewärtigen hätten. Bei den "Besitzständern" hätte die Treue zum Arbeitgeber belohnt werden sollen oder es hätte vor der Pensionierung keine Gehaltsreduktion mehr vorgenommen werden sollen. Damit resultiere ein stossendes, mit der Rechtsgleichheit nicht mehr zu vereinbarendes Ergebnis. cc) Zwischen dem 1. Januar und dem 31. März 2001 erhielten die "Verlierenden" im Gegensatz zu den "Besitzständern" eine Teuerungszulage von 1,45 %. Insofern waren die "Verlierenden" gegenüber den "Besitzständern" besser gestellt.