zusammen mit ihrem Dienstalter die Zahl 60 indessen nicht erreicht (sog. "Verlierende"), zu einer rechtsungleichen Behandlung. Hätten "Verlierende" und "Besitzständer" am 31. Dezember 2000 über denselben Lohn verfügt, sei der Lohn der "Besitzständer" auf dem gleichen Niveau geblieben, während der Lohn der "Verlierenden" statt reduziert gar noch angehoben worden sei. Die "Verlierenden" hätten diesbezüglich eine Besserstellung gegenüber den "Besitzständern" erfahren. Die ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers habe jedoch 2004 Besoldung 407