ihm zu Grunde liegenden Bericht des Finanzdepartements vom 19. Dezember 2000. Auch das "Merkblatt Lohn" der Abteilung Personal und Organisation vom Dezember 2000 bezieht sich lediglich auf die wichtigsten Neuerungen des neuen Rechts und ist nicht geeignet, Ansprüche des Personals zu begründen. 3. a) Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, deren Bruttobesoldung am 31. März 2001 nominal höher ist als das für ihre Funktion entsprechende Maximum der Lohnstufe nach neuem Recht, wird gemäss Ziff. 4 Abs. 1 Anhang III LD eine nominelle Besitzstandsgarantie gewährt, wenn die Summe gebildet aus deren Lebensalter und Dienstaltersjahren mindestens 60 ergibt (sog. "Besitzständer").