Es ist insbesondere in Anbetracht der finanziellen Bedeutung einer derartigen Anpassung schwerlich vorstellbar, dass diese ohne jegliche Diskussion vorgenommen worden wäre. Vielmehr lässt sich aufgrund der fehlenden Diskussion darauf schliessen, dass der Grosse Rat gleichsam selbstverständlich davon ausging, dass der kurz zuvor beschlossene Lohnstufenplan durch den Budgetbeschluss nicht tangiert werde. Zusammenfassend erweist sich das Vorgehen des Regierungsrates, die "generelle Teuerungszulage" nach altem Recht zuzusprechen und keine entsprechende Anpassung des Lohnbandes vorzunehmen, als rechtmässig. 2004 Besoldung 403