O., Rz. 1078). Streitgegenstand ist vorliegend die Frage, ob im Rahmen der erwähnten vertraglichen Regelung dem Kläger die Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge seiner Angestellten überbunden werden durfte oder ob diese Regelung gegen zwingendes Recht verstiess. Entsprechend den obigen Darlegungen handelt es sich dabei um eine vertragliche Streitigkeit. b) Gemäss § 39 lit. a PersG sind vertragliche Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis vom Personalrekursgericht im Klageverfahren zu beurteilen. Die Bestimmung trat - wie die übrigen Rechtsschutzbestimmungen des Personalgesetzes auch - am 1. November 2000 in Kraft (RRB vom 27. September 2000, AGS 2000, S. 248).