Gemäss Ziffer 5 der Projektvereinbarung müssen die am Schulversuch beteiligten Gemeinden die Kosten übernehmen für den "Mehraufwand der Besoldungskosten der Kindergartenlehrpersonen, weil der Besoldungsansatz für die Kindergartenlehrperson dem Besoldungsansatz der Primarlehrperson angepasst werden muss." Diese Formulierung mag allenfalls nicht eindeutig erscheinen in Bezug auf die Frage, ob zwischen den Löhnen der Kindergarten- und Primarlehrpersonen eine Annäherung oder eine vollständige Gleichstellung zu erfolgen hat.