107 Besoldung einer kommunal angestellten Lehrperson während Schulversuch - Die Lehrperson kann aus der Projektvereinbarung zwischen Kanton und Gemeinde keinen selbständig durchsetzbaren Anspruch auf eine bestimmte Höherbesoldung ableiten (Erw. 1, 2). - Die für die Anstellung zuständige Gemeinde schuf keine Vertrauensgrundlage, aufgrund derer die Lehrperson in guten Treuen von einer besoldungsmässigen Gleichstellung mit Primarlehrpersonen ausgehen durfte (Erw. 3). Aus dem Entscheid des Personalrekursgerichts vom 10. Mai 2005 in Sachen E. gegen Einwohnergemeinde X. (KL.2004.50002).