vor. Auf Anfrage der Fremdenpolizei vom 7. November 2002, ob die durch das Bezirksgericht Lenzburg ausgesprochene Landesverweisung vollziehbar sei, teilte das BFF mit Schreiben vom 30. Dezember 2002 mit, die älteren Brüder des Beschwerdeführers seien wegen ihrer politischen Tätigkeiten verfolgt und gesucht worden. Da von einer Reflexverfolgung habe ausgegangen werden müssen, sei dem Beschwerdeführer Asyl gewährt worden.