Zu prüfen ist demnach, ob der Beschwerdeführer die öffentliche Ordnung in schwerwiegender Weise verletzt hat. b) Der Beschwerdeführer hat wiederholt und in massiver Weise delinquiert und wurde dafür mit 8 Bussen in der Höhe von insgesamt CHF 2'160.-, 5 Gefängnisstrafen von total 11 Wochen sowie unter anderem wegen 5 Raubüberfällen und 35 Einbruchdiebstählen mit einer 4-jährigen Zuchthausstrafe bestraft, wobei das Obergericht des Kantons Aargau festhielt, der Beschwerdeführer sei auf brutale Art und Weise vorgegangen. Auch wenn bei den Raubüberfällen lediglich eine Luftpistole eingesetzt worden sei, hätten die Opfer Todesängste ausgestanden.