ausländischen Staatsangehörigen erhalten hatte, nach Aufgabe des ehelichen Zusammenlebens zu verlängern sei. In einigen Fällen ging es dabei auch um die Problematik der Ausübung von Gewalt gegenüber dem nachgezogenen Ehegatten. Das Rekursgericht hatte bislang die Auffassung vertreten, die Fortführung einer Ehe sei für einen Ehegatten grundsätzlich unzumutbar, wenn er vom anderen Ehegatten geschlagen würde. Daran ist festzuhalten.