Der Beschwerdeführer reichte hierauf die einschlägigen Gesetzesbestimmungen des mazedonischen Rechts betreffend Adoption samt Übersetzung ein und führte aus, der Nachweis der erfolgten Zustimmung zur Adoption sei darin zu erblicken, dass die Zustimmung der leiblichen Eltern eine zwingende Voraussetzung für eine Adoption gemäss mazedonischem Recht darstelle. ee) Die Vorinstanz geht offenbar davon aus, eine im Ausland vollzogene Adoption verstosse nur dann nicht gegen den schweizerischen Ordre public, wenn eine explizite Zustimmung der leiblichen Eltern zur Adoption vorliege oder eine behördliche Erklärung, wes- 2004 Beschwerden gegen Einspracheentscheide des M... 363