In diesem Zusammenhang ist wesentlich, dass jeder einzelnen Stelle nur eine bestimmte Lohnstufe zugeordnet ist. Insofern ist es a priori ausgeschlossen, einer allfälligen Marktdifferenz bei den Maximallöhnen mit einer zusätzlichen "Öffnung" einer zweiten (d.h. der nächsthöheren) Lohnstufe zu begegnen. Es mag zutreffen, dass auch methodische und praktische Gründe gegen einen umfassenden Marktvergleich sprechen. Die entsprechenden Schwierigkeiten erscheinen indessen keinesfalls unüberwindbar; entsprechend sind sie nicht allzu hoch zu gewichten. 400 Personalrekursgericht 2004