Mit anderen Worten lässt sich aus der Höhe des Positionsanteils unmittelbar die Höhe des Maximallohnes ableiten. Daraus lässt sich folgern, dass sich der Fokus des Marktvergleichs gemäss § 5 Abs. 4 LD primär auf den Positionsanteil bezieht. ccc) Für die historische Auslegung erscheint wesentlich, dass die Formulierung "unter Berücksichtigung des Arbeitsmarktes" zu- 2004 Besoldung 399