P+O erfolgt lediglich ein Vergleich von Minimallöhnen, während nach Auffassung der Beschwerdeführenden zusätzlich die Möglichkeit der Lohnentwicklung, insbesondere die Maximallöhne, verglichen werden müssten. aaa) Gemäss dem Wortlaut von § 5 Abs. 4 LD erfolgen die Festlegung von Lohnstufen- und Einreihungsplan "unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktsituation". Der Lohnstufenplan definiert die Minimal- und Maximallöhne pro Lohnstufe; der Einreihungsplan weist die einzelnen Funktionen einer bestimmten Lohnstufe zu, welche - wie gesehen - durch Minimal- und Maximallohn umschrieben ist.