Grossen Rates vom 23. November 1999, S. 2504, Votum Otto Wertli zu § 5; Protokoll der nichtständigen Kommission Personalvorlagen vom 5. November 1999, S. 380, Votum Regierungsrätin Stéphanie Mörikofer). Bestünde keine Konkurrenz zu anderen Arbeitgebern, wäre kein Marktvergleich nötig. Daraus folgt, dass gestützt auf § 5 Abs. 4 LD grundsätzlich nur Marktvergleiche mit externen, nicht aber mit kantonsinternen Stellen vorzunehmen sind. Eine Ausnahme ist lediglich angezeigt, wenn die zum Vergleich herangezogene Stelle eine Marktkorrektur erfahren hat. Dies kann unter Umständen ein Indiz dafür sein, dass auch die umstrittene Stelle selber eine Marktkorrektur erfahren müsste.