Gemäss § 5 Abs. 4 LD legt auf der Basis des Berichts über die Arbeitsplatzbewertung und "unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktsituation" (dem sogenannten Marktvergleich) der Grosse Rat den Lohnstufenplan und der Regierungsrat den Einreihungsplan fest. Die Arbeitsmarktkonformität wurde zusätzlich berücksichtigt, weil der Kanton Aargau der Konkurrenz durch andere Arbeitgeber ausgesetzt ist und sich folglich in seiner Lohnpolitik nicht nur an dem von ihm gewählten Lohnsystem ausrichten kann, sondern sich auch am Markt orientieren muss, um seine Mitarbeitenden nicht un- ter-, aber auch nicht überzubezahlen (vgl. insbesondere Protokoll des