Einerseits auf einen Marktvergleich mit anderen Justizfunktionären im Kanton Aargau ("interner" Marktvergleich) und anderseits auf einen Marktvergleich mit denselben Funktionen anderer Kantone ("externer" Marktvergleich). aa) Gemäss § 5 Abs. 4 LD legt auf der Basis des Berichts über die Arbeitsplatzbewertung und "unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktsituation" (dem sogenannten Marktvergleich) der Grosse Rat den Lohnstufenplan und der Regierungsrat den Einreihungsplan fest.