gewendet wurden. Allerdings gilt es zu berücksichtigen, dass das Gericht nicht das von den Projektgremien im Lauf des Verfahrens erworbene und durch Expertentätigkeit unterstützte Würdigungsvermögen besitzt. Insofern erweist sich auch im Rahmen der Anwendung von ABAKABA eine gewisse richterliche Zurückhaltung als gerechtfertigt. (...) II. 4. a) Die Beschwerdeführenden berufen sich in doppelter Hinsicht auf einen Marktvergleich: Einerseits auf einen Marktvergleich mit anderen Justizfunktionären im Kanton Aargau ("interner" Marktvergleich) und anderseits auf einen Marktvergleich mit denselben Funktionen anderer Kantone ("externer" Marktvergleich).