In seiner Botschaft vom 31. Mai 2000 an den Grossen Rat über die Anhänge I, II und III zum Lohndekret (der Lohnstufenplan befindet sich in Anhang I) hat der Regierungsrat darauf hingewiesen, Basis für die Erarbeitung des Lohnstufenplans sei u.a. das Gewichtungsmodell. Zwischen diesem und dem Lohnstufenplan bestehe ein enger Zusammenhang, indem mit dem Entscheid über den Lohnstufenplan implizit auch über die Gewichtung der Kriterien entschieden werde. Eine Veränderung der Gewichtung führe zu einer Veränderung der ABAKABA-Gesamtpunktzahlen, welche nicht automatisch mit dem Lohnstufenplan verknüpft werden könnten. Aufgrund der zitierten Ausführungen des Regierungsrats ergibt