Diese Gewichtung erfolgt in einem von ABAKABA separaten, unabhängigen Schritt, da ihm kein arbeitswissenschaftlicher, sondern ein primär lohnpolitischer Charakter zugemessen wird. Dem Lohnstufen- sowie dem Einreihungsplan liegt folgendes Gewichtungsmodell zugrunde: Intellektueller Bereich 65 %, psychosozialer Bereich 10 %, physischer Bereich 5 % und Verantwortungsbereich 20 %. In seiner Botschaft vom 31. Mai 2000 an den Grossen Rat über die Anhänge I, II und III zum Lohndekret (der Lohnstufenplan befindet sich in Anhang I) hat der Regierungsrat darauf hingewiesen, Basis für die Erarbeitung des Lohnstufenplans sei u.a. das Gewichtungsmodell.