Das Arbeitsplatzbewertungssystem ABAKABA ist somit durch das Lohndekret implizit vorgegeben und darf daher wie das Lohndekret selber (vgl. lit. b hievor) nur mit erheblicher Zurückhaltung gerichtlich überprüft werden. c) Das Arbeitsplatzbewertungssystem ABAKABA bildet ein arbeitswissenschaftlich anerkanntes Verfahren. Dies gilt unabhängig davon, dass es für die konkrete Umsetzung im Kanton Aargau in einigen Punkten leicht modifiziert wurde. Diese Differenzierungen erfolgten derart punktuell, dass das System dadurch keine massgeblichen Änderungen erfuhr.