aufgrund der Auswahl und Formulierung der Kriterien lässt sich jedoch unschwer erkennen, dass die Bestimmung auf diese Methode zugeschnitten ist. Dieser Schluss ergibt sich auch daraus, dass bei Erlass des Lohndekrets die Arbeitsplatzbewertung ABAKABA weitgehend abgeschlossen war (vgl. Botschaft des Regierungsrats vom 19. Mai 1999 zum Lohndekret, S. 6) bzw. der Regierungsrat bereits 1996 beschlossen hatte, die Arbeitsplatzbewertung nach der Methode ABAKABA (Analytische Bewertung von Arbeitstätigkeiten nach Katz und Baitsch) durchzuführen. Das Arbeitsplatzbewertungssystem ABAKABA ist somit durch das Lohndekret implizit vorgegeben und darf daher wie das Lohndekret selber (vgl. lit.