KABA vorgegebenen Kriterien, ist eine gewisse richterliche Zurückhaltung gerechtfertigt (Erw. I/3 und 4). - Es ist vertretbar, dass im Rahmen der Berücksichtigung der Arbeitsmarktsituation nach Massgabe von § 5 Abs. 4 LD lediglich ein Vergleich der Minimallöhne vorgenommen wird. Ein weitergehender Marktvergleich, welcher darüber hinaus auch die Lohnentwicklungsmöglichkeiten berücksichtigen würde, ist nicht zwingend vorzunehmen (Erw. II/4a). Aus dem Entscheid des Personalrekursgerichts vom 18. Oktober 2004 in Sachen X. gegen Beschluss des Regierungsrates (BE.2003.5008).