Gestützt auf die Überführung auf der Basis von Fr. 78'000.-- pro Jahr (vgl. Erw. 8 hievor) ist nach Massgabe der obgenannten Kriterien die Lohnentwicklung der Beschwerdeführerin für die Folgejahre neu festzulegen. Dabei stellt das sog. Lohntool ein Hilfsmittel dar; allerdings bildet es eine blosse Richtschnur, von welcher die Anstellungsbehörde abweichen kann. 502 Personalrekursgericht 2005