Durch diese Staffelung der Überführung in die neue Lohnstufe einerseits und der Einführung des Leistungslohns anderseits sollten eine gewisse Stabilität garantiert sowie eine grosse Unruhe vermieden werden (vgl. zum Ganzen: Protokoll der Sitzung der Nichtständigen Kommission Nr. 17 "Personalvorlagen" vom 3. Juli 2000, S. 673, Voten Mörikofer und Scholl). Allenfalls mag auch der Respekt davor, die Personaladministration zu überlasten, eine Rolle gespielt haben. b) Der bisherige Lohn von C. und B. liegt über dem Leistungsband, welches gemäss neuem Lohnsystem für ihre Funktion vorgesehen ist.