Dieselbe Beurteilung ergibt sich in Bezug auf die Regelungen, wonach per 1. April 2001 die bisherigen Löhne grundsätzlich (d.h. wenn sie innerhalb des Leistungsbandes gemäss neuer Lohnstufe lagen) unverändert überführt wurden (Ziff. 1) und individuelle Lohnanpassungen erst auf den 1. Januar 2002 erfolgten (Ziff. 5). Durch diese Staffelung der Überführung in die neue Lohnstufe einerseits und der Einführung des Leistungslohns anderseits sollten eine gewisse Stabilität garantiert sowie eine grosse Unruhe vermieden werden (vgl. zum Ganzen: Protokoll der Sitzung der Nichtständigen Kommission Nr. 17 "Personalvorlagen" vom 3. Juli 2000, S. 673, Voten Mörikofer und Scholl).