per 1. Januar 2001 wurden keine ordentlichen Dienstalterszulagen ausgerichtet. Eine ordentliche Dienstalterszulage im Bereich der vorliegend relevanten Besoldungsklassen betrug ca. Fr. 2'000.--/Jahr. Darauf ist im Folgenden abzustellen. Der korrekte, d.h. diskriminierungsfreie Lohn zur Zeit der Überführung ins neue Lohnsystem hätte somit Fr. 78'000.-- (bei einem 100%-Pensum) betragen. Dies entspricht einer Differenz gegenüber C. von 22,3 %, gegenüber B. von 500 Personalrekursgericht 2005