reichsleiter nicht als Sachbearbeiter, sondern in einer höheren Stufe als die Beschwerdeführerin eingeteilt waren (D.: Sachbearbeiter mit besonderen Aufgaben; A.: Sachbearbeiter mit besonderen Aufgaben oder Sachbearbeiter mit besonderer Verantwortung). Der Umstand, dass A. offenbar auch noch in einzelnen Projekten mitarbeitete, ist dabei nicht allzu hoch zu gewichten; bezeichnenderweise wird nicht geltend gemacht, er wäre andernfalls anstelle der Besoldungsklasse 17/16 analog zur Beschwerdeführerin als Verwaltungsbeamter eingestuft worden.