Sabine Stei- ger-Sackmann in: Margrith Bigler-Eggenberger/Claudia Kaufmann [Hrsg.], Kommentar zum Gleichstellungsgesetz, Basel 1997, Art. 6 GlG N 60). c) Die Vorinstanz sowie die Anstellungsbehörde vertreten die Auffassung, ein Vergleich der Einstufungen sei nicht statthaft, da mit C. und B. im Rahmen interner Stellenwechsel Vereinbarungen getroffen worden seien, die sich im Nachhinein als fragwürdig erwiesen hätten. Dadurch seien sie schliesslich zu hoch entlöhnt worden. Der Einwand ist nicht stichhaltig.