Das alte Lohnsystem sah unter anderem folgende Funktionen vor: Sachbearbeiter mit besonderer Verantwortung (Lohnstufe 17 – 19), Sachbearbeiter mit besonderen Aufgaben (15 – 17), Sachbearbeiter (13 – 15), Verwaltungsbeamter mit besonderen Aufgaben (Lohnstufe 12 – 14), Verwaltungsbeamter (9 – 11). Die entsprechenden Tätigkeitsgebiete waren gemäss der "Funktionsumschreibung" (vgl. Erw. 1/b hievor) zur Hauptsache wie folgt umschrieben: Sachbearbeiter mit besonderer Verantwortung "Selbständiges Bearbeiten eines Sachgebietes, das vertiefte Spezialkenntnisse erfordert. Führen von Verhandlungen.