Im Bereich X. sind vier Mitarbeitende angestellt, einerseits der leitende Revisor A., anderseits B. und C. als Revisoren sowie die Beschwerdeführerin. b) (Darstellung des beruflichen Werdegangs der Beschwerdeführerin sowie der beiden Vergleichspersonen B. und C.) c) (Lohnvergleich zwischen B., C. und der Beschwerdeführerin ab 1995) 4. In Bezug auf die Behandlung des vorliegenden Falles ist es unabdingbar, die Beurteilung nach Massgabe des alten Lohnsystems (Erw. 5 – 7 hienach), des neuen Lohnsystems (Erw. 9 hienach) sowie der Übergangsregelung (Erw. 8 hienach) strikt zu trennen.