2. (Allgemeine Erwägungen betreffend Rechtsgleichheit und Diskriminierungsverbot) 3. a) Die Beschwerdeführerin ist im Bereich X. tätig. Die verwendeten Funktionsbezeichnungen sind unterschiedlich: Sachbearbeiterin (vgl. Anstellungsverfügung vom 10. Mai 1995), Sachbearbeiterin/Revisorin (vgl. Stellenbeschrieb vom 29. April 1996) bzw. Revisorin (vgl. u.a. aktuellen Staatskalender).