LD ergibt sich, dass die Besoldungen nach altem Lohnsystem per 1. April 2001 grundsätzlich unverändert überführt wurden und individuelle Anpassungen nach Massgabe des neuen Lohnsystems erst per 1. Januar 2002 erfolgten. Ziff. 2 regelt die Behandlung der sog. "Gewinner" (bisheriger Bruttolohn liegt unterhalb des Minimums der neuen Lohnstufe) bzw. "Verlierer" (bisheriger Bruttolohn liegt oberhalb des Maximums der neuen Lohnstufe). Ziff. 4 Abs. 1 bestimmt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren bisherige Bruttobesoldung über dem Maximum der neuen Lohnstufe liegt, von einer nominellen Besitzstandsgarantie profitieren, sofern die Summe gebildet von Lebensalters- und Dienst-