gen konnte grundsätzlich innert acht Jahren ein entsprechender Anstieg der Besoldung erreicht werden. c) Gemäss dem neuen Lohnsystem setzt sich der Lohn zusammen aus einem Positionslohn, einem Leistungsanteil und allfälligen Lohnzulagen (§ 4 LD). Der Positionslohn beruht primär auf einer Arbeitsplatzbewertung unter zusätzlicher Berücksichtigung der Arbeitsmarktsituation (§ 5 LD). Die Bandbreite für den Leistungsanteil beträgt 40 % des Positionsanteils; innerhalb dieses Leistungsbandes wird der Lohn jährlich angepasst u.a. nach Massgabe von Fach-, Selbst- und Sozialkompetenz sowie nach der Umsetzung der Erfahrung (§ 6 LD). Die Zuordnung zu einer bestimmten Funktion (und