ausgerichtet (§ 30 BesD); abweichend hiervon wurde in einzelnen Jahren im Zusammenhang mit dem Voranschlag die Zulage halbiert. Zusätzlich konnten bei entsprechender Leistung ausserordentliche Dienstalterszulagen zugesprochen oder eine Beförderung in die nächsthöhere Besoldungsklasse derselben Funktion vorgenommen werden. Wesentlich erscheint, dass das System in erheblichem Masse von Automatismen geprägt war; durch die Ausrichtung einer ordentlichen Dienstalterszulage kam dem Alter bzw. dem Dienstalter eine grosse Bedeutung zu.