Zwischen dem Minimum der tiefsten und dem Maximum der höchsten der drei einer Funktion zugewiesenen Besoldungsklassen lag (jedenfalls in Bezug auf die vorliegend relevanten Funktionen) in der Regel eine Differenz von rund 39 % (z.B. Verwaltungsbeamte [Besoldungsklassen 9 – 11] 38,5 %, Verwaltungsbeamte mit besonderen Aufgaben [12 – 14] 38,7 %, Sachbearbeiter [13 – 15] 38,9 %, Sachbearbeiter mit besonderen Aufgaben [15 – 17] 39,6 %, Sachbearbeiter mit besonderer Verantwortung [17 – 19] 38,9 %). Grundsätzlich wurde den Mitarbeitenden Ende Jahr eine ordentliche Dienstalterszulage in der Höhe von einem Achtel der Differenz zwischen dem Minimum sowie dem Maximum einer Besoldungsklasse