Die wesentlichsten Gesichtspunkte für den Entscheid, welcher Funktion eine bestimmte Stelle zuzuteilen war, waren in der sog. "Funktionsumschreibung" zusammengefasst (…). Zwischen dem Minimum der tiefsten und dem Maximum der höchsten der drei einer Funktion zugewiesenen Besoldungsklassen lag (jedenfalls in Bezug auf die vorliegend relevanten Funktionen) in der Regel eine Differenz von rund 39 % (z.B. Verwaltungsbeamte [Besoldungsklassen 9 – 11] 38,5 %, Verwaltungsbeamte mit besonderen Aufgaben [12 – 14] 38,7 %, Sachbearbeiter [13 – 15] 38,9 %, Sachbearbeiter mit besonderen Aufgaben [15 – 17] 39,6 %, Sachbearbeiter mit besonderer Verantwortung [17 – 19] 38,9 %).