beurteilen. In Bezug auf das Begehren betreffend Lohnansprüche ab dem 1. April 2001 (im Folgenden: Lohnansprüche nach neuem Lohnsystem) sind demgegenüber das Personalgesetz und dessen Folgeerlasse (insbesondere das Lohndekret) massgebend. b) Das alte Lohnsystem beruht auf einer Unterteilung in 30 Besoldungsklassen (§ 19 BesD), welche sich teilweise überschnitten. In der Regel waren einer Funktion drei verschiedene Besoldungsklassen zugeordnet (vgl. Anhang I BesD). Die wesentlichsten Gesichtspunkte für den Entscheid, welcher Funktion eine bestimmte Stelle zuzuteilen war, waren in der sog. "Funktionsumschreibung" zusammengefasst (…).