110 Besoldung. Diskriminierungsverbot. - Besoldungsklassen bzw. Lohnstufen nach dem früheren sowie nach dem aktuellen Lohnsystem (Erw. 1). - Die nach dem früheren Recht vorgenommene Lohneinstufung erweist sich unabhängig des Rechtsgleichheitsgebots sowie des Diskriminierungsverbots als nicht korrekt (Erw. 5). - Trotz Gleichwertigkeit der Stellen bestanden nach früherem Lohnsystem zwischen der Beschwerdeführerin und den Vergleichspersonen grosse Lohnunterschiede; eine Diskriminierung im Sinne des Gleichstellungsgesetzes ist dargetan (Erw. 6).