Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass bei Sachverhaltsfeststellungen in personalrechtlichen Streitigkeiten den Aussagen der Betroffenen oft ein grosses Gewicht zukommt. Anlässlich der Verhandlungen vor dem Personalrekursgericht können sich die Betroffenen aufgrund des Zeitablaufs häufig nicht mehr genügend an einzelne Begebenheiten zurückerinnern. Der Nutzen daraus, dass die anlässlich der Verhandlung vor der Schlichtungskommission gemachten Aussagen im gerichtlichen Verfahren verwertbar sind, darf folglich nicht unterschätzt werden. 2004 Verfahren 415