Nicht einzusehen ist daher, weshalb gestützt auf das geltende kommunale Recht das Gehalt des Beschwerdeführers aus seiner Tätigkeit als Gemeindeammann nicht bei der Pensionskasse versichert werden könnte. ee) Schliesslich ergeben sich auch aus den aktenkundigen Protokollen über die massgeblichen Beschlüsse der Gemeindeversammlung weder ausdrücklich noch sinngemäss irgendwelche Hinweise darauf, dass nach dem Willen der Gemeindeversammlung der Gemeindeammann (oder die übrigen Mitglieder des Gemeinderats) 2003 Besoldung 447