Im vorliegenden Fall liegt eine derartige Situation nicht vor. Die Pensionskasse der Gemeinde Z. hat dem Beschwerdeführer bereits einen Versicherungsausweis zukommen lassen, was zeigt, dass die Pensionskasse durchaus bereit ist, den Beschwerdeführer aufzunehmen. 3. Hat die Vorinstanz einen Nichteintretensentscheid gefällt, prüft das zuständige Gericht lediglich, ob ein solcher zu Recht er- 444 Personalrekursgericht 2003