Mit Verfügung vom 15. August 2003 trat die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau (SVA) auf den Antrag der Gesuchsteller zum Bezug von Ergänzungsleistungen zur IV-Rente wegen Verletzung der Mitwirkungspflichten nicht ein. Am 26. September 2003 wies das Rekursgericht in Kenntnis des Nichteintretensentscheides der Sozialversicherungsanstalt die Beschwerde betreffend die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligungen der Gesuchsteller ab. Zur Begründung führte das Rekursgericht damals aus, die Gesuchsteller erfüllten den Ausweisungstatbe- 374 Rekursgericht im Ausländerrecht 2004