Am 30. August 2000 verfügte die Fremdenpolizei die Nichtverlängerung der Jahresaufenthaltsbewilligungen der Gesuchsteller sowie ihrer in diesem Zeitpunkt minderjährigen Kinder. Die Einsprache der Gesuchsteller gegen die genannte Verfügung wurde betreffend die Kinder der Gesuchsteller am 28. Februar 2001 gutgeheissen, betreffend die Gesuchsteller selbst aber abgewiesen. Die Gesuchsteller erhoben gegen diesen Einspracheentscheid Beschwerde, worauf das Rekursgericht das damalige Beschwerdeverfahren am 10. April 2001 bis zum Entscheid über die IV-Renten- berechtigung des Gesuchstellers 1 sistierte.